AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Betreuungsanfragen und Geburtsvorbereitungskurse

Esther Siebmann, Hebamme und Still- und Laktationsberaterin IBCLC

Anschrift: Seeblick 16, 24787 Fockbek
E-Mail: esiebmann@posteo.de
Telefon: 0176 36398323

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anfragen zur Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung sowie für die Buchung und Teilnahme an Geburtsvorbereitungskursen bei der Hebamme Esther Siebmann.

Die besonderen Kursbedingungen gelten ausschließlich für einen gebuchten Geburtsvorbereitungskurs. Eine Kursbuchung beinhaltet keine Vereinbarung über eine Schwangerschafts- oder Wochenbettbetreuung.

2. Anmeldung zur Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung

Die Anmeldung über Hebamio stellt eine unverbindliche Betreuungsanfrage dar. Nach Prüfung ihrer Kapazitäten teilt die Hebamme per E-Mail mit, ob sie die Betreuung übernehmen kann. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Betreuungszusage.

Für die Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung wird ein gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen, der von beiden Seiten unterschrieben wird. Dieser regelt insbesondere Leistungsumfang, Erreichbarkeit, Terminvereinbarungen, Abrechnung und Vertretung.

3. Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs

Die Anmeldung über Hebamio ist eine unverbindliche Anfrage für einen Kursplatz.

Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält die Schwangere einen gesonderten Kursbehandlungsvertrag. Dieser wird elektronisch zugesandt und kann digital unterzeichnet und übermittelt werden. Alternativ kann die Schwangere den Vertrag ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und als Scan oder per Post zurücksenden.

Der Kursplatz ist verbindlich gebucht, sobald der Kursbehandlungsvertrag von der Schwangeren und der Hebamme unterzeichnet wurde. Eine vorherige Eingangsbestätigung oder Mitteilung über einen verfügbaren Kursplatz stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien erhält die Schwangere eine Vertragsausfertigung in elektronischer Form.

Ist der gewünschte Kurs ausgebucht, kann die Schwangere sich unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen.

4. Kursumfang und Veranstaltungsort

Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst sieben Kursabende mit jeweils 120 Minuten. An den Kursabenden 3, 4 und 5 kann eine Begleitperson teilnehmen.

Die Schwangere kann den gesamten Kurs ohne Begleitperson besuchen. Ihre Buchung und Teilnahme sind unabhängig von der Anmeldung oder Zahlung einer Begleitperson.

Der Kurs wird als Präsenzkurs durchgeführt. Veranstaltungsort ist, soweit in der jeweiligen Kursbeschreibung nicht anders angegeben:

Reetwerk 4
Rendsburger Str. 4
24787 Fockbek

5. Online-Teilnahme bei Erkrankung

Bei Erkrankung der Schwangeren kann nach vorheriger Absprache ausnahmsweise eine Online-Zuschaltung zum Präsenzkurs ermöglicht werden. An den Partnerabenden kann dabei auch die angemeldete Begleitperson online teilnehmen.

Voraussetzung sind die technischen und organisatorischen Möglichkeiten sowie die vorherige Zustimmung aller an der jeweiligen Kurseinheit teilnehmenden Personen. Die gesonderten Einwilligungserklärungen müssen vor Beginn der Übertragung von allen Teilnehmenden einschließlich der Begleitpersonen unterschrieben vorliegen.

Ein Anspruch auf Online-Zuschaltung besteht nicht. Liegen die erforderlichen Einwilligungen nicht vollständig vor oder wird eine Einwilligung vor der Übertragung widerrufen, findet keine Zuschaltung statt. Bei einem Widerruf während der Übertragung wird diese beendet.

Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen sowie Screenshots des Kurses sind nicht gestattet. Online-Teilnehmende stellen sicher, dass unbeteiligte Personen den Kurs nicht mitverfolgen können.

Ergänzend gelten die gesonderten Informationen und Einwilligungserklärungen zur Videoübertragung.

6. Gebühren und Abrechnung der Schwangeren

Gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen

Die tatsächlich wahrgenommenen und nach dem geltenden Hebammenhilfevertrag abrechnungsfähigen Kursstunden werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Versäumte Kursstunden werden der gesetzlich versicherten Teilnehmerin nicht privat in Rechnung gestellt.

Eine Online-Teilnahme wird nur im Rahmen der jeweils geltenden Voraussetzungen gegenüber der Krankenkasse abgerechnet.

Änderungen der Krankenkassenzugehörigkeit sind der Hebamme zeitnah mitzuteilen.

Privatversicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen

Die tatsächlich wahrgenommenen Kursleistungen werden nach der geltenden schleswig-holsteinischen Gebührenregelung für Hebammen gegenüber Selbstzahlerinnen zum zweifachen Gebührensatz abgerechnet, soweit dieser für die jeweilige Leistung zulässig ist.

Die Teilnehmerin erhält vor Kursbeginn eine Information in Textform über den zugrunde gelegten Preis je Kursstunde und die voraussichtlichen Gesamtkosten bei vollständiger Teilnahme.

Die Abrechnung erfolgt durch Privatrechnung. Die Zahlungsfrist wird auf der Rechnung angegeben.

Ob und in welchem Umfang die private Krankenversicherung die Kosten erstattet, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Die Teilnehmerin ist unabhängig von einer Erstattung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

7. Teilnahme und Gebühren der Begleitperson

Die Teilnahme einer Begleitperson ist freiwillig. Die Schwangere kann den gesamten Kurs auch ohne Begleitperson besuchen. Ihre Anmeldung und Teilnahme sind unabhängig von der Anmeldung und Zahlung einer Begleitperson.

Die Anmeldung der Begleitperson kann durch die Schwangere übermittelt werden. Für die kostenpflichtige Teilnahme erhält die Begleitperson eine gesonderte Vereinbarung einschließlich der Gebührenregelung, die sie selbst unterzeichnet. Die Unterlagen können gemeinsam mit dem Kursbehandlungsvertrag an die Schwangere versandt und von ihr zurückübermittelt werden. Die Buchung der Begleitperson ist verbindlich, sobald die von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vereinbarung bei der Hebamme vorliegt.

Zahlungspflichtig ist die Begleitperson selbst.

Die Gebühr beträgt pauschal 75 Euro für die drei vorgesehenen Kursabende mit Begleitperson. Eine Buchung einzelner Abende ist nicht vorgesehen. Eine nur teilweise Teilnahme oder das Fernbleiben von einzelnen Abenden führt allein nicht zu einer Ermäßigung. Dies gilt auch bei einer zulässigen Online-Teilnahme. Gesetzliche Ansprüche auf Ermäßigung oder Erstattung sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Die Gebühr ist im Voraus per Überweisung zu zahlen. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab verbindlicher Buchung und Zugang der Zahlungsinformationen. Die Bankverbindung wird mitgeteilt.

Sagt die Hebamme einen Kursabend mit Begleitperson ersatzlos ab, werden 25 Euro je ausgefallenem Abend innerhalb von 30 Tagen nach Kursende zurückerstattet. Bei vollständiger Absage des Kurses durch die Hebamme werden bereits geleistete Vorauszahlungen unverzüglich zurückerstattet.

Nach der Teilnahme erhält die Begleitperson eine Teilnahme- und Zahlungsbestätigung zur möglichen Einreichung bei ihrer Krankenkasse. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Gebühren erstattet, richtet sich nach deren Leistungsbedingungen.

8. Abmeldung und versäumte Kursstunden

Die Schwangere kann sich per E-Mail kostenfrei vom Kurs abmelden. Bereits wahrgenommene Leistungen werden entsprechend Abschnitt 6 abgerechnet.

Für die Abmeldung einer Begleitperson und die Nichtteilnahme an einzelnen Begleitpersonenabenden gelten die Gebührenregelungen nach Abschnitt 7. Eine Abmeldung der Schwangeren beendet die gesonderte Vereinbarung mit der Begleitperson nicht automatisch. Gesetzliche Kündigungsrechte sowie gesetzliche Ansprüche auf Ermäßigung oder Erstattung bleiben unberührt.

Teilnehmerinnen und Begleitpersonen werden gebeten, eine vollständige Abmeldung oder die Verhinderung an einzelnen Abenden so früh wie möglich mitzuteilen.

Für versäumte Kursstunden besteht kein Anspruch auf einen individuellen Nachholtermin oder einen Platz in einem anderen Kurs.

9. Mindestteilnehmerzahl und Absage des gesamten Kurses

Für die Durchführung eines Kurses sind mindestens sechs verbindlich angemeldete Schwangere erforderlich. Begleitpersonen werden bei dieser Mindestteilnehmerzahl nicht berücksichtigt.

Sind weniger als sechs Schwangere verbindlich angemeldet, kann die Hebamme den Kurs bis spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Kursbeginn absagen. Die Absage erfolgt per E-Mail.

Bereits gezahlte Gebühren für den abgesagten Kurs werden unverzüglich zurückerstattet.

Ein alternativ angebotener Kurs wird nur mit Zustimmung der Teilnehmerin gebucht. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

10. Ausfall einzelner Kurstermine

Kann ein Kursabend aus einem wichtigen Grund, insbesondere wegen Erkrankung der Hebamme oder einer unvorhersehbaren beruflichen Notfallsituation, nicht stattfinden, werden die Teilnehmenden so früh wie möglich informiert.

Soweit organisatorisch und tatsächlich möglich, wird ein Ersatztermin angeboten. Eine uneingeschränkte Zusage zur Nachholung ausgefallener Kursstunden wird nicht gegeben. Kann kein Ersatztermin ermöglicht werden, entfällt die betroffene Kurseinheit.

Ausgefallene und nicht nachgeholte Einheiten werden weder gegenüber der Krankenkasse noch gegenüber der Teilnehmerin oder der Begleitperson berechnet.

Kann eine Begleitperson an einem von der Hebamme angebotenen Ersatztermin für einen ausgefallenen Kursabend nicht teilnehmen, wird die Pauschalgebühr um 25 Euro je betroffenem Abend reduziert. Bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von 30 Tagen nach Kursende zurückerstattet. Der Schwangeren entstehen durch die Nichtteilnahme am Ersatztermin keine zusätzlichen Kosten.

Gesetzliche Rechte der Vertragspartner bleiben unberührt.

11. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

12. Datenschutz

Die für Anmeldung, Betreuung, Kursdurchführung, Dokumentation und Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten werden unter Verwendung der Praxissoftware Hebamio verarbeitet. An die jeweilige Krankenkasse werden die für die Abrechnung erforderlichen Daten übermittelt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die gesonderte Datenschutzinformation, die bei der Anmeldung bereitgestellt wird.

Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung.

Stand: 15.09.2026