Verantwortlich für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
Esther Siebmann, Hebamme und Still- und Laktationsberaterin IBCLC
Seeblick 16, 24787 Fockbek
E-Mail: esiebmann@posteo.de
Telefon: 0176 36398323
Diese Datenschutzhinweise gelten für Anfragen und Anmeldungen, die Betreuung während der Schwangerschaft und im Wochenbett sowie die Teilnahme an Geburtsvorbereitungskursen einschließlich der Teilnahme von Begleitpersonen. Sie gelten außerdem für personenbezogene Daten des Kindes, soweit diese im Rahmen der Betreuung verarbeitet werden.
Verarbeitet werden die personenbezogenen Daten, die für die Bearbeitung von Anfragen, die vereinbarte Betreuung oder Kursteilnahme sowie für Dokumentation und Abrechnung erforderlich sind. Hierzu gehören je nach Leistung:
Stammdaten und Kontaktdaten, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
Versicherungs- und Abrechnungsdaten, insbesondere Krankenkasse, Versichertennummer, erbrachte Leistungen und Zahlungsinformationen;
Anmeldungs- und Vertragsdaten, insbesondere gewünschte Betreuung, gebuchter Kurs, Termine, Teilnahmebestätigungen und unterzeichnete Vereinbarungen;
Gesundheitsdaten, insbesondere der errechnete Geburtstermin sowie betreuungsrelevante Angaben zum Schwangerschaftsverlauf, zu Beschwerden, Befunden und zur Wochenbett- und Stillzeit;
erforderliche Angaben zum Kind, insbesondere Geburtsdatum, Entwicklung und betreuungsrelevante Befunde;
Kommunikationsdaten aus Anfragen und Terminabsprachen.
Von Begleitpersonen werden insbesondere Namen, erforderliche Kontakt- und Rechnungsdaten, die Zuordnung zum Kurs, Vertrags- und Zahlungsdaten sowie die tatsächliche Teilnahme verarbeitet.
Die Daten werden überwiegend unmittelbar bei der betroffenen Person erhoben. Angaben zur Begleitperson können zunächst durch die Schwangere übermittelt werden. Medizinische Informationen können bei entsprechender Berechtigung außerdem von mitbehandelnden Fachpersonen stammen.
Anfragen, Anmeldung und Vertragsdurchführung
Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung von Anfragen, zur Planung der Betreuung, zur Organisation von Terminen und Kursen sowie zum Abschluss und zur Durchführung der jeweiligen Vereinbarungen. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO.
Gesundheitsversorgung
Soweit Gesundheitsdaten für die Hebammenbetreuung erforderlich sind, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h und Absatz 3 DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b BDSG. Die Hebamme unterliegt der beruflichen Schweigepflicht.
Dokumentation, Abrechnung und Aufbewahrung
Personenbezogene Daten werden außerdem zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentations-, Abrechnungs- und Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO, insbesondere in Verbindung mit § 630f BGB und den einschlägigen sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften. Für Gesundheitsdaten gelten ergänzend die dafür maßgeblichen Voraussetzungen des Artikels 9 DSGVO.
Einwilligungen
Soweit eine Verarbeitung eine Einwilligung erfordert, wird diese gesondert eingeholt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und bei Gesundheitsdaten Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO.
Rechtsansprüche
Soweit erforderlich, werden Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO; bei Gesundheitsdaten zusätzlich Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der Klärung von Ansprüchen und dem Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung.
Für Anmeldung, Verwaltung, Dokumentation und Abrechnung wird Hebamio der Somedio Software GmbH eingesetzt.
Die fachliche Betreuungsdokumentation wird ausschließlich in Hebamio geführt. Dort werden die für die jeweilige Leistung erforderlichen Anmeldungs-, Vertrags-, Gesundheits- und Abrechnungsdaten verarbeitet.
Die technische Bereitstellung des Systems erfolgt durch den Softwareanbieter und die hierfür eingesetzten technischen Dienstleister. Eine externe Abrechnungsstelle wird nicht beauftragt.
Gesetzlich abrechenbare Hebammenleistungen werden unmittelbar mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Hierfür werden die gesetzlich erforderlichen Versicherten-, Leistungs- und Abrechnungsdaten nach § 301a SGB V übermittelt.
Privatrechnungen werden unmittelbar an die jeweilige zahlungspflichtige Person gerichtet. Begleitpersonen erhalten eine Teilnahme- und Zahlungsbestätigung zur eigenständigen Einreichung bei ihrer Krankenkasse.
An vertretende Hebammen, Arztpraxen oder Kliniken werden erforderliche Informationen auf Grundlage einer zuvor erteilten Schweigepflichtentbindung weitergegeben. Gesetzliche Übermittlungsbefugnisse und -pflichten sowie die zulässige Weitergabe in medizinischen Notfällen bleiben unberührt.
Weitere mögliche Empfänger sind die für Kommunikation und Zahlungsabwicklung erforderlichen E-Mail-, Telekommunikations- und Zahlungsdienstleister. An Behörden, Gerichte oder beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Beratende werden Daten nur übermittelt, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zur Klärung rechtlicher Ansprüche zulässig und notwendig ist.
Organisatorische Absprachen erfolgen telefonisch und per E-Mail sowie zur Terminvereinbarung auch per SMS.
SMS werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt. Die Übermittlung von Befunden, Fotos oder ausführlichen medizinischen Angaben ist auf diesem Weg nicht vorgesehen.
Bei gewöhnlichen E-Mails und SMS kann eine durchgängige Vertraulichkeit der Übertragung nicht gewährleistet werden. Verträge mit personenbezogenen Daten werden als passwortgeschützte Dateien versandt. Für besonders sensible Informationen wird ein geeigneter Übermittlungsweg abgestimmt.
Eine Speicherung der Betreuungsunterlagen in iCloud erfolgt seitens der Hebamme nicht.
Für vereinbarte Videobetreuung oder die zulässige Online-Teilnahme an einem Kurs wird WebPrax der Healthy Projects GmbH eingesetzt.
Dabei werden die zur Durchführung der Verbindung erforderlichen Daten verarbeitet, insbesondere Angaben zur Sitzung, technische Verbindungsdaten sowie die während der Teilnahme übertragenen Bild- und Toninformationen.
Die Teilnahme per Video ist freiwillig. Vor der Nutzung werden die gesonderten Informationen und die vorgesehene Einwilligungserklärung bereitgestellt.
Bei einer Online-Zuschaltung zu einem Präsenzkurs können Bild- und Tonbeiträge von den übrigen Teilnehmenden einschließlich der Begleitpersonen wahrgenommen werden. Entsprechendes gilt für die Übertragung aus dem Kursraum. Die hierfür vorgesehenen Einwilligungen aller Beteiligten werden vorab eingeholt.
Eine Aufzeichnung der Sitzungen durch die Hebamme erfolgt nicht. Auch den Teilnehmenden sind Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen untersagt. Betreuungsrelevante Inhalte werden unabhängig davon im erforderlichen Umfang in Hebamio dokumentiert.
Zur Leistungserbringung werden die in diesen Hinweisen genannten Software- und Kommunikationsdienste eingesetzt. Soweit Dienstleister Daten im Auftrag verarbeiten, sind hierfür die Anforderungen des Artikels 28 DSGVO maßgeblich.
Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Für die verschiedenen Unterlagen gelten insbesondere folgende Kriterien:
Anfragen ohne anschließende Betreuung oder Kursbuchung: Die Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet ist und kein weiterer zulässiger Aufbewahrungszweck besteht.
Warteliste: Die Daten werden für die Vermittlung des gewünschten Kursplatzes gespeichert. Sobald dieser Zweck entfällt oder die Streichung von der Warteliste gewünscht wird, werden die dafür nicht mehr benötigten Daten gelöscht.
Behandlungsdokumentation: Diese wird grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit keine abweichenden gesetzlichen Vorgaben bestehen.
Rechnungen und Buchungsbelege: Diese werden grundsätzlich acht Jahre aufbewahrt. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Abweichende oder verlängerte steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Sonstige Vertrags- und Zahlungsunterlagen: Diese werden so lange aufbewahrt, wie sie für die Vertragsabwicklung, gesetzliche Nachweispflichten oder die Klärung möglicher Ansprüche erforderlich sind.
Organisatorische Nachrichten: Diese werden gelöscht, sobald sie für die Terminorganisation und den erforderlichen Nachweis nicht mehr benötigt werden.
Eine längere Speicherung einzelner Unterlagen kann erforderlich sein, wenn konkrete rechtliche Ansprüche zu klären oder abzuwehren sind. Eine pauschale Aufbewahrung sämtlicher Daten für 30 Jahre erfolgt nicht.
Nach Wegfall der jeweiligen Speichergründe werden die Daten gelöscht. Während einer ausschließlich gesetzlich oder rechtlich begründeten weiteren Aufbewahrung wird ihre Nutzung auf diese Zwecke beschränkt.
Die für Betreuung, Vertragsdurchführung und Abrechnung notwendigen Angaben werden benötigt, um die gewünschte Leistung fachgerecht zu erbringen und abzurechnen. Ohne diese Angaben kann eine Betreuung oder Kursteilnahme gegebenenfalls nicht vereinbart oder durchgeführt werden.
Freiwillige Angaben und gesonderte Einwilligungen sind davon zu unterscheiden.
Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen folgende Rechte:
Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten;
Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten;
Löschung personenbezogener Daten;
Einschränkung der Verarbeitung;
Datenübertragbarkeit.
Soweit eine Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO beruht, besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, Widerspruch einzulegen.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, beispielsweise über die oben genannten Kontaktdaten. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Eine unabhängig davon erforderliche Verarbeitung und Aufbewahrung auf anderer Rechtsgrundlage bleibt zulässig.
Zur Ausübung dieser Rechte kann die Verantwortliche unmittelbar kontaktiert werden. Die Rechte des Kindes können durch dessen hierzu berechtigte gesetzliche Vertretung ausgeübt werden.
Es besteht das Recht, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für unzulässig gehalten wird.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Website: https://www.datenschutzzentrum.de
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Artikel 22 DSGVO findet seitens der Hebamme nicht statt.
Stand: 12.09.2026
Esther Siebmann, Hebamme und Still- und Laktationsberaterin IBCLC
Anschrift: Seeblick 16, 24787 Fockbek
E-Mail: esiebmann@posteo.de
Telefon: 0176 36398323
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anfragen zur Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung sowie für die Buchung und Teilnahme an Geburtsvorbereitungskursen bei der Hebamme Esther Siebmann.
Die besonderen Kursbedingungen gelten ausschließlich für einen gebuchten Geburtsvorbereitungskurs. Eine Kursbuchung beinhaltet keine Vereinbarung über eine Schwangerschafts- oder Wochenbettbetreuung.
Die Anmeldung über Hebamio stellt eine unverbindliche Betreuungsanfrage dar. Nach Prüfung ihrer Kapazitäten teilt die Hebamme per E-Mail mit, ob sie die Betreuung übernehmen kann. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Betreuungszusage.
Für die Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung wird ein gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen, der von beiden Seiten unterschrieben wird. Dieser regelt insbesondere Leistungsumfang, Erreichbarkeit, Terminvereinbarungen, Abrechnung und Vertretung.
Die Anmeldung über Hebamio ist eine unverbindliche Anfrage für einen Kursplatz.
Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält die Schwangere einen gesonderten Kursbehandlungsvertrag. Dieser wird elektronisch zugesandt und kann digital unterzeichnet und übermittelt werden. Alternativ kann die Schwangere den Vertrag ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und als Scan oder per Post zurücksenden.
Der Kursplatz ist verbindlich gebucht, sobald der Kursbehandlungsvertrag von der Schwangeren und der Hebamme unterzeichnet wurde. Eine vorherige Eingangsbestätigung oder Mitteilung über einen verfügbaren Kursplatz stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien erhält die Schwangere eine Vertragsausfertigung in elektronischer Form.
Ist der gewünschte Kurs ausgebucht, kann die Schwangere sich unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen.
Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst sieben Kursabende mit jeweils 120 Minuten. An den Kursabenden 3, 4 und 5 kann eine Begleitperson teilnehmen.
Die Schwangere kann den gesamten Kurs ohne Begleitperson besuchen. Ihre Buchung und Teilnahme sind unabhängig von der Anmeldung oder Zahlung einer Begleitperson.
Der Kurs wird als Präsenzkurs durchgeführt. Veranstaltungsort ist, soweit in der jeweiligen Kursbeschreibung nicht anders angegeben:
Reetwerk 4
Rendsburger Str. 4
24787 Fockbek
Bei Erkrankung der Schwangeren kann nach vorheriger Absprache ausnahmsweise eine Online-Zuschaltung zum Präsenzkurs ermöglicht werden. An den Partnerabenden kann dabei auch die angemeldete Begleitperson online teilnehmen.
Voraussetzung sind die technischen und organisatorischen Möglichkeiten sowie die vorherige Zustimmung aller an der jeweiligen Kurseinheit teilnehmenden Personen. Die gesonderten Einwilligungserklärungen müssen vor Beginn der Übertragung von allen Teilnehmenden einschließlich der Begleitpersonen unterschrieben vorliegen.
Ein Anspruch auf Online-Zuschaltung besteht nicht. Liegen die erforderlichen Einwilligungen nicht vollständig vor oder wird eine Einwilligung vor der Übertragung widerrufen, findet keine Zuschaltung statt. Bei einem Widerruf während der Übertragung wird diese beendet.
Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen sowie Screenshots des Kurses sind nicht gestattet. Online-Teilnehmende stellen sicher, dass unbeteiligte Personen den Kurs nicht mitverfolgen können.
Ergänzend gelten die gesonderten Informationen und Einwilligungserklärungen zur Videoübertragung.
Die tatsächlich wahrgenommenen und nach dem geltenden Hebammenhilfevertrag abrechnungsfähigen Kursstunden werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Versäumte Kursstunden werden der gesetzlich versicherten Teilnehmerin nicht privat in Rechnung gestellt.
Eine Online-Teilnahme wird nur im Rahmen der jeweils geltenden Voraussetzungen gegenüber der Krankenkasse abgerechnet.
Änderungen der Krankenkassenzugehörigkeit sind der Hebamme zeitnah mitzuteilen.
Die tatsächlich wahrgenommenen Kursleistungen werden nach der geltenden schleswig-holsteinischen Gebührenregelung für Hebammen gegenüber Selbstzahlerinnen zum zweifachen Gebührensatz abgerechnet, soweit dieser für die jeweilige Leistung zulässig ist.
Die Teilnehmerin erhält vor Kursbeginn eine Information in Textform über den zugrunde gelegten Preis je Kursstunde und die voraussichtlichen Gesamtkosten bei vollständiger Teilnahme.
Die Abrechnung erfolgt durch Privatrechnung. Die Zahlungsfrist wird auf der Rechnung angegeben.
Ob und in welchem Umfang die private Krankenversicherung die Kosten erstattet, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Die Teilnehmerin ist unabhängig von einer Erstattung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Teilnahme einer Begleitperson ist freiwillig. Die Schwangere kann den gesamten Kurs auch ohne Begleitperson besuchen. Ihre Anmeldung und Teilnahme sind unabhängig von der Anmeldung und Zahlung einer Begleitperson.
Die Anmeldung der Begleitperson kann durch die Schwangere übermittelt werden. Für die kostenpflichtige Teilnahme erhält die Begleitperson eine gesonderte Vereinbarung einschließlich der Gebührenregelung, die sie selbst unterzeichnet. Die Unterlagen können gemeinsam mit dem Kursbehandlungsvertrag an die Schwangere versandt und von ihr zurückübermittelt werden. Die Buchung der Begleitperson ist verbindlich, sobald die von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vereinbarung bei der Hebamme vorliegt.
Zahlungspflichtig ist die Begleitperson selbst.
Die Gebühr beträgt pauschal 75 Euro für die drei vorgesehenen Kursabende mit Begleitperson. Eine Buchung einzelner Abende ist nicht vorgesehen. Eine nur teilweise Teilnahme oder das Fernbleiben von einzelnen Abenden führt allein nicht zu einer Ermäßigung. Dies gilt auch bei einer zulässigen Online-Teilnahme. Gesetzliche Ansprüche auf Ermäßigung oder Erstattung sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Die Gebühr ist im Voraus per Überweisung zu zahlen. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab verbindlicher Buchung und Zugang der Zahlungsinformationen. Die Bankverbindung wird mitgeteilt.
Sagt die Hebamme einen Kursabend mit Begleitperson ersatzlos ab, werden 25 Euro je ausgefallenem Abend innerhalb von 30 Tagen nach Kursende zurückerstattet. Bei vollständiger Absage des Kurses durch die Hebamme werden bereits geleistete Vorauszahlungen unverzüglich zurückerstattet.
Nach der Teilnahme erhält die Begleitperson eine Teilnahme- und Zahlungsbestätigung zur möglichen Einreichung bei ihrer Krankenkasse. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Gebühren erstattet, richtet sich nach deren Leistungsbedingungen.
Die Schwangere kann sich per E-Mail kostenfrei vom Kurs abmelden. Bereits wahrgenommene Leistungen werden entsprechend Abschnitt 6 abgerechnet.
Für die Abmeldung einer Begleitperson und die Nichtteilnahme an einzelnen Begleitpersonenabenden gelten die Gebührenregelungen nach Abschnitt 7. Eine Abmeldung der Schwangeren beendet die gesonderte Vereinbarung mit der Begleitperson nicht automatisch. Gesetzliche Kündigungsrechte sowie gesetzliche Ansprüche auf Ermäßigung oder Erstattung bleiben unberührt.
Teilnehmerinnen und Begleitpersonen werden gebeten, eine vollständige Abmeldung oder die Verhinderung an einzelnen Abenden so früh wie möglich mitzuteilen.
Für versäumte Kursstunden besteht kein Anspruch auf einen individuellen Nachholtermin oder einen Platz in einem anderen Kurs.
Für die Durchführung eines Kurses sind mindestens sechs verbindlich angemeldete Schwangere erforderlich. Begleitpersonen werden bei dieser Mindestteilnehmerzahl nicht berücksichtigt.
Sind weniger als sechs Schwangere verbindlich angemeldet, kann die Hebamme den Kurs bis spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Kursbeginn absagen. Die Absage erfolgt per E-Mail.
Bereits gezahlte Gebühren für den abgesagten Kurs werden unverzüglich zurückerstattet.
Ein alternativ angebotener Kurs wird nur mit Zustimmung der Teilnehmerin gebucht. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Kann ein Kursabend aus einem wichtigen Grund, insbesondere wegen Erkrankung der Hebamme oder einer unvorhersehbaren beruflichen Notfallsituation, nicht stattfinden, werden die Teilnehmenden so früh wie möglich informiert.
Soweit organisatorisch und tatsächlich möglich, wird ein Ersatztermin angeboten. Eine uneingeschränkte Zusage zur Nachholung ausgefallener Kursstunden wird nicht gegeben. Kann kein Ersatztermin ermöglicht werden, entfällt die betroffene Kurseinheit.
Ausgefallene und nicht nachgeholte Einheiten werden weder gegenüber der Krankenkasse noch gegenüber der Teilnehmerin oder der Begleitperson berechnet.
Kann eine Begleitperson an einem von der Hebamme angebotenen Ersatztermin für einen ausgefallenen Kursabend nicht teilnehmen, wird die Pauschalgebühr um 25 Euro je betroffenem Abend reduziert. Bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von 30 Tagen nach Kursende zurückerstattet. Der Schwangeren entstehen durch die Nichtteilnahme am Ersatztermin keine zusätzlichen Kosten.
Gesetzliche Rechte der Vertragspartner bleiben unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Die für Anmeldung, Betreuung, Kursdurchführung, Dokumentation und Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten werden unter Verwendung der Praxissoftware Hebamio verarbeitet. An die jeweilige Krankenkasse werden die für die Abrechnung erforderlichen Daten übermittelt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die gesonderte Datenschutzinformation, die bei der Anmeldung bereitgestellt wird.
Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung.
Stand: 15.09.2026
Tüketici, ağırlıklı olarak ticari veya bağımsız mesleki faaliyetlerine atfedilemeyecek amaçlarla hukuki bir işlem gerçekleştiren herhangi bir gerçek kişidir. Ebe/ebelik pratiği katılımcıya şunu belirtmektedir: Bu sözleşmeyi 14 gün içerisinde sebep göstermeksizin fesih hakkına sahipsiniz. İptal süresi sözleşmenin imzalandığı günden itibaren 14 gündür. Cayma hakkınızı kullanmak için, bu sözleşmeden çekilme kararınızı ebeye açık bir beyanla (örneğin posta veya e-posta yoluyla gönderilen bir mektup) bildirmelisiniz. İptal süresinin karşılanması için, iptal hakkınızı kullandığınıza ilişkin bildirimi, iptal süresi dolmadan göndermeniz yeterlidir.
İptalin sonuçları
Ebe/ebelik muayenehanesi, katılımcıdan aldığı tüm ödemeleri derhal, ancak en geç iptal bildiriminin alındığı günden itibaren 14 gün içinde geri ödemek zorundadır. Katılımcı, hizmetin iptal döneminde başlamasını talep etmişse, o ana kadar kullanılan hizmetin oranına karşılık gelen uygun bir tutarı ebelik muayenehanesine ödemek zorundadır.